Die wichtigsten Punkte für klare Verträge

Präzise Vertragsformulierungen

Die wichtigsten Punkte für klare Verträge

Die Gründe für jeden Zahlungsverzug sollten genau analysiert werden. Handelt es sich um eine Nachlässigkeit des Kunden oder um Vorsatz? Die Gründe können natürlich auch in der eigenen Firma liegen – mehrdeutige Vertragsformulierungen etwa. Oft merken Lieferanten erst im Streitfall, wie ungenaue Liefer- und Zahlungsbedingungen von Schuldnern ausgenutzt werden können, um mit Verzögerung oder gar nicht zu zahlen. Die wichtigsten Punkte für klare Verträge sind:

  • Zahlungstermin eindeutig festlegen und unbedingt das Kalenderdatum nennen. So wird der Kunde – sofern es sich um ein Unternehmen handelt – mit Ablauf des genannten Tages automatisch in Verzug gesetzt und der Lieferant hat Anspruch auf Verzugszinsen.


  • Aufrechnung klarstellen, um zu verhindern, dass Kunden Ihre Forderungen mit willkürlichen Gegenforderungen aufrechnen. Am besten wird im Vertrag klargestellt, dass Kunden nur mit „unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Gegenforderungen“ aufrechnen dürfen. Damit begegnet man wirkungsvoll einem beliebten Schuldnertrick.


  • Es sollten unbedingt sämtliche Formen des Eigentumsvorbehalts im Vertrag vereinbart werden. So kann man Kunden notfalls gerichtlich zwingen, unbezahlte Ware oder den Erlös aus Weiterverkauf, Einbau oder Verarbeitung herauszugeben. Zu achten ist dabei auf Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die einem Eigentumsvorbehalt entgegenstehen.


  • Ohne besondere Vereinbarungen kann jeder Unternehmer, der zum Beispiel eine wertvolle Sache repariert, das so genannte Unternehmerpfandrecht geltend machen. Eine Werkstatt braucht ein repariertes Fahrzeug erst dann an den Kunden zu übergeben, wenn der die Rechnung bezahlt hat. Sie kann das Auto sogar verkaufen, um an ihr Geld zu kommen.


  • Baufirmen genießen besondere Privilegien. Sie können von ihren Kunden jederzeit Sicherheiten wie zum Beispiel eine Bankbürgschaft verlangen. Das braucht nicht im Vertrag zu stehen, und der Bauherr hat keine Möglichkeit, dieses Recht per Vertrag auszuhebeln. Die Kosten dieser „Bauhandwerkersicherung“ trägt jedoch die Baufirma.

Bereits vor dem Vertragsabschluss sollte in jedem Falle eine Bonitätsprüfung erfolgen. Auch große Namen sorgen manchmal für Überraschungen. Neben der Versicherungsanfrage sowie eines eventuellen Berichts von den klassischen Auskunfteien ist auch ein Gespräch mit dem Kunden aufschlussreich: Wie schätzt er seine momentane Geschäftslage ein, wer sind seine Wettbewerber?

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