Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Notwehr für Lieferanten

Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

Wenn auch nachdrückliches Mahnen nicht fruchtet, müssen weitere Schritte eingeleitet werden. Diese sollten normalerweise nicht ohne professionellen Rechtsbeistand vorgenommen werden. Dabei sollten jedem Manager einige Grundregeln geläufig sein.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Die schnellste und günstigste Möglichkeit, Geld von einem säumigen Zahler zu bekommen, ist das Mahnverfahren beim Amtsgericht. Bis der Lieferant per Vollstreckungsbescheid den Gerichtsvollzieher beauftragen kann, vergehen nur rund zwei Monate. Bei der Zahlungsklage dagegen beträgt das Minimum in der Regel sechs Monate. Zum Ausfüllen und Abschicken des Mahnbescheids wird nicht einmal ein Anwalt benötigt. Widerspricht der Schuldner, geht das Mahnverfahren allerdings in einen regulären Prozess über.

Die Zahlungsklage

Wenn der Kunde schon im Vorfeld Einwände gegen die Rechnung erhebt, weil er sich zum Beispiel zu Unrecht schlecht bedient fühlt, sollte eine Zahlungsklage in Erwägung gezogen werden.

Die Zwangsvollstreckung

Auch wenn beim Schuldner auf den ersten Blick nichts mehr zu holen ist, kann sich die Vollstreckung lohnen. Zum Beispiel können Sie Forderungen des Schuldners gegen Dritte pfänden lassen. Auch künftige Steuererstattungen lassen sich unter Umständen pfänden. Voraussetzung ist indessen stets das Vorliegen eines vollstreckbaren Titels und einer entsprechenden Anordnung des Vollstreckungsgerichts.

Bei Insolvenz

Bei Insolvenz eines Kunden muss zügig gehandelt werden. Vorrangig gilt es, Forderungen so schnell wie möglich zu sichern. Dabei erfordern unterschiedliche Situationen auch unterschiedliche Vorgehensweisen. Über Einzelheiten beraten Sie Rechtsanwälte. Hier nur ein paar aus wirtschaftlicher Sicht interessante Anmerkungen zum Verfahren.

Chancen nutzen – Risiken minimieren
Ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet, sollte der Gläubiger – bei Vorliegen eines entsprechend vollstreckbaren Titels – seine Forderungen über den Weg der Pfändung sicherstellen. Vollstreckungen werden bei Verfahrenseröffnung zwar ausgesetzt, gehen aber bei einer Ablehnung des Eröffnungsantrages sofort weiter. Auch eine Abweisung mangels Masse muss nicht heißen, dass kein Vermögen mehr da ist.

Je nachdem, wie die Masse verteilt wird, stehen die Chancen ohne eine Insolvenzeröffnung möglicherweise sogar besser. Zu prüfen sind deshalb die gesetzlichen Regelungen, unter denen ein schon gestellter Insolvenzantrag wieder zurückgenommen werden kann, und das finanzielle Risiko bei der Stellung eines Insolvenzantrages.

Die Versuchung eines Schuldners ist groß, die unbezahlte Ware noch vor der Insolvenz unter der Hand zu veräußern. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt sollte der vorläufige Insolvenzverwalter über den Eigentumsvorbehalt informiert werden. Er muss auf Nachfrage zwischen Erfüllung und Rückgabe der Lieferung entscheiden. Bei Erfüllung begleicht er sämtliche Verbindlichkeiten; bei Rückgabe gibt er die Lieferung frei.

Dabei ist zu beachten, dass dem Insolvenzverwalter das Recht zusteht, bei Kauf unter einfachem Eigentumsvorbehalt sein Wahlrecht bis nach dem Berichtstermin aufzuschieben. Solange kann er seine Entscheidung zurückstellen, es sei denn, dass dadurch ein erheblicher Wertverlust entsteht und der Gläubiger den Insolvenzverwalter darauf hinweist. Will sich der Lieferant seine unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zurückholen, muss er mindestens eine rechtswirksame Eigentumsvorbehaltsvereinbarung vorlegen können.

Profis mahnen günstiger

Im Umgang mit säumigen Zahlern wählen heute immer mehr Unternehmen den professionellen Weg: Sie bedienen sich externer Hilfe durch Inkassounternehmen. Kümmern sich die Fachleute um Forderungen, die nicht älter als drei bis vier Monate sind, sehen sie Erfolgschancen von bis zu 80%. Noch mahnen viele Unternehmen jedoch unsystematisch und geben ihre Forderungen zu spät ab. Dabei stellt sich die externe Hilfe in vielen Fällen wirtschaftlicher dar als eine interne Mahnabteilung.

Unter den gut 600 Inkassogesellschaften haben sich viele in Teilbereichen spezialisiert. Zu den Universalisten mit einem umfassenden Leistungsspektrum gehört der Geschäftsbereich Inkasso der Euler Hermes Collections GmbH. Seriöse Inkasso-Gesellschaften informieren regelmäßig über den Stand ihrer Aktivitäten und leiten eingetriebene Beträge schnell an den Gläubiger weiter. Neben einer Erfolgsprovision erhalten Inkassounternehmen eine Bearbeitungsgebühr.

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